Arzneimittelprüfung

Homöopathische Arzneimittelprüfungen (HAMP) stellen einen wichtigen Bereich der homöopathischen Forschung dar. Durch sie können Kenntnisse zum Wirkungsspektrum homöopathischer Arzneimittel bestätigt und erweitert, sowie neue homöopathische Substanzen untersucht werden.


Bei einer Homöopathischen Arzneimittelprüfung werden die Wirkstoffe an gesunden Menschen erprobt. Die beobachteten Symptome werden aufgezeichnet und in den sogenannten Arzneimittelbildern gesammelt. Es geht um das Erkennen von individuell auftretenden Wirkungen, die gemeinsam ein Gesamtbild ergeben. Die Arzneimittelbilder dienen später dem behandelnden Homöopathen als Grundlage für die Verordnung, der für den spezifisch Patienten passenden Arznei. Denn das geeignete homöopathische Arzneimittel wird nach dem Ähnlichkeitsprinzip ausgewählt.


Doppelblindstudien und weitere Prüfarten

Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen Arzneimittelprüfungen durchzuführen. Im Allgemeinen werden die Prüfungen mit hohen Standards durchgeführt. So gibt es eine Vergleichsgruppe, die die Arzneiform ohne Wirkstoffe, sogenannte Placebos, einnimmt (placebokontrollierte Studie), es wird randomisiert, dass heißt, es wird per Zufall entschieden, wer die homöopathisch hergestellte Arznei bekommt und wer das Placebo-Präparat und / oder es wird doppelblind geprüft: In diesem Fall wissen weder die Studienteilnehmer noch die Prüfer, wer die homöopathische Arznei bekommt und wer Placebos. Etwa 30 der im Doppelblindversuch durchgeführten Studien sind exzellent, so Michael Teut, Komplementärmedizin-Forscher der Charité in Berlin.


Ein Beispiel stellt die Doppelblindstudie zur homöopathischen Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms (ADS) bei Kindern dar, die 2005 im European Journal of Pediatrics veröffentlicht wurde. In dieser Studie konnte gezeigt werden, dass sich das Krankheitsbild bei 80 Prozent der Kinder mit diagnostizierten Aufmerksamkeitsstörungen durch eine gezielte, individuelle homöopathische Behandlung um mindestens 50 Prozent verbesserte.


In Deutschland fallen HAMP als Arzneimittelprüfung unter das Arzneimittelgesetz, da sie als sogenannte klinische Phase Studien definiert werden und somit durch das BfArM als Bundesoberbehörde und die zuständige Ethikkommission genehmigt werden müssen.

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